Spende absetzen
Spendenabsetzbarkeit NEU für Privatspenden
Mit 1.1.2017 trat die neue Regelung zur Spendenabsetzbarkeit von Privatspenden in Kraft.
Infofolder BMF
Es wird für Sie nun einfacher, Ihre Spende von der Steuer abzusetzen. Sie müssen sich nicht mehr selbst um die Meldung Ihrer Spende beim Finanzamt kümmern, das übernehmen wir.
Dazu benötigen wir einmalig Ihren Namen (muss mit der Schreibweise im Melderegister übereinstimmen), Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift.
Falls Sie eine steuerliche Absetzbarkeit wünschen, bitten wir Sie das folgenden Online-Formular auszufüllen und abzusenden:
Daten zur Absetzung meiner Spende
oder auf der Überweisung oder per mail an: cliniclowns@proges.at oder telefonisch unter 05/77 20 – 114 (jederzeit auf Band mit Name, Adresse, Tel. und Geb.Datum) entsprechend mitzuteilen.
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht übermitteln, gehen wir davon aus, dass Sie keine steuerliche Geltendmachung Ihrer Spende unsererseits wünschen.
Wir übermitteln Ihre Daten sicher und verschlüsselt an das Finanzamt.
Bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung (ab Februar 2018) erhalten Sie für Ihre gemeldeten Spenden Geld zurück.
Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.
Beispiel: Jahreseinkommen von 11.000 Euro bis 25.000 Euro: Steuer 36,5%. Bei einer Spende von 100 Euro beispielsweise bekommen Sie 36,50 Euro beim Jahresausgleich zurück.
Für Unternehmen
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Registrierungsnummer beim Finanzamt für die CliniClowns Austria, Verein zur Betreuung kranker Menschen durch Clowns lautet: SO 1123
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit.