Spendenabsetzbarkeit für Unternehmen
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Registrierungsnummer beim Finanzamt für die CliniClowns Austria, Verein zur Betreuung kranker Menschen durch Clowns lautet: Reg.Nr. 05388